Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Wärmebereitstellungsgrad einer Wohnraumlüftung oder eine verminderte Luftwechselrate nach EnEV anrechnen lassen zu können?

Nachweis der Dichtheit des Wohngebäudes („Blower-Door“ - Verfahren, max. 1,5 Luftwechsel pro Stunde)
In der Lüftungsanlage darf die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener, Energie gekühlt werden.

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.