Ist eine bauaufsichtliche Zulassung für Wohnungslüftung erforderlich?
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Gesetzgeber (Landesbauordnungen der Länder) gefordert und dient der Sicherheit von Bauwerken, sowie der Gefahrenabwehr und damit in Verbindung stehender Aspekte. Verkürzt könnte man die Zulassung auch als ein Instrument zum Verbraucherschutz bezeichnen. Mechanische Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Wohnungslüftung) gelten als nicht geregelte Bauprodukte, wenn die Wärmerückgewinnung den, nach EnEV 2002, erforderlichen Berechnungen zugrunde gelegt wird. Als nicht geregelte Bauprodukte benötigen sie neben einer CE-Kennzeichnung ein Ü-Zeichen (Übereinstimmungsnachweis) und eine bauaufsichtliche Zulassung. Sofern Produkte für die dies erforderlich ist ohne Ü-Zeichen verwendet werden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß LBO, deren Ahndung in der Zuständigkeit der jeweiligen obersten Bauaufsichtsbeörde liegt.
Kurz gesagt ist die bauaufsichtliche Zulassung wie eine Zulassung/TÜV bei einem Kfz. Preisliche Unterschiede bei nicht zugelassenen Geräten verhalten sich ähnlich. Autos ohne TÜV sind in der Regel günstiger.