Wann amortisiert sich M-WRG?

Eine sichere Beurteilung der Amortisation ist nicht ohne Weiteres möglich. Die Einflussfaktoren sind vielseitig (u.a. geografische Standort des Wohngebäudes, ist eine luftdichte Gebäudehülle vorhanden, die Güte der Heizungsanlage, Gewährung von Förderung und KfW-Darlehen, die Entwicklung der Primärenergiepreise (Öl, Gas) und der vielleicht wichtigste Einflussfaktor, das Nutzerverhalten). Unter Berücksichtigung derzeit geltender Preise, positiver Entwicklung der Einflussfaktoren und einer möglichen Förderung für M-WRG von ca. 50 % verbliebe für ein typisches EFH von 140 m² (5 Geräte) ein Restbetrag von etwa € 2.000, der mit einer jährlichen Heizkosteneinsparung von ca. 150 Liter bzw. Kubikmeter Erdgas gegen gerechnet werden müsste. Hieraus wird ersichtlich dass M-WRG nicht über das Wirtschaftlichkeitsargument verkauft wird. Die Heizkosteneinsparung wirkt höchstens unterstützend. Aber es gibt Argumente, die sehr deutlich für eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sprechen. Z.B. die wirtschaftliche Erreichung des Niedrigenergiehauses und gleichzeitige Sicherung der Mindestluftwechsel, Vermeidung von Feuchteschäden an der Bausubstanz (Schimmel), Wohnkomfort in neuer Dimension (zugluftfreie, permanent verfügbare und wohltemperierte Frischluft), Vermeidung von Außenlärmbelästigung beim Lüften, Sicherheit vor Einbruchgefahr, da keine gekippten Fenster, Heizenergie- und CO²-Einsparung. Weitere Informationen finden Sie auch unter „Wärmerückgewinnung, Vorteile“.