Zulassungen - aktuelle bauaufsichtliche Zulassungsbescheide

Skizze: Aufputzgerät

Zulassungsnummer Z-51.1-70

U/V-60
UK/V-60
UB/V-60
UBK/V-60

Zulassungsnummer Z-51.1-71

U/V-100
UK/V-100
UB/V-100
UBK/V-100

Zulassungsnummer Z-51.1-72

A/V-60
AK/V-60
U-H/V-60
U-H/V-60
UBK-H/V-60

Zulassungsnummer Z-51.1-73

A/V-100
AK/V-100
U-H/V-100
U-H/V-100
UBK-H/V-100

Zulassungsnummer Z-41.6-583

MBS

Zulassungsnummer Z-41.3-582

MBK-75

Zulassungsnummer Z-51.2-96

M-KWL

Zulassungsnummer Z-41.1-20

M-3-R


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Info:

Lüftungsgeräte sind in der Bauregelliste B Teil 2 unter der Nummer 1.2.4. erfaßt. Diese Geräte müssen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorweisen können. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Verwendbarkeitsnachweis für bauordnungsrechtliche Anforderungen an diese Geräte, die nicht von der CE-Kennzeichnung erfaßt sind.