Zulassungsnummer Z-51.1-70
U/V-60
UK/V-60
UB/V-60
UBK/V-60
Zulassungsnummer Z-51.1-71
U/V-100
UK/V-100
UB/V-100
UBK/V-100
Zulassungsnummer Z-51.1-72
A/V-60
AK/V-60
U-H/V-60
U-H/V-60
UBK-H/V-60
Zulassungsnummer Z-51.1-73
A/V-100
AK/V-100
U-H/V-100
U-H/V-100
UBK-H/V-100
Zulassungsnummer Z-41.6-583
MBS
Zulassungsnummer Z-41.3-582
MBK-75
Zulassungsnummer Z-51.2-96
M-KWL
Zulassungsnummer Z-41.1-20
M-3-R
zurück
Prospekt als PDF downloaden
Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Falls noch nicht vorhanden, können Sie ihn hier kostenlos downloaden
Lüftungsgeräte sind in der Bauregelliste B Teil 2 unter der Nummer 1.2.4. erfaßt. Diese Geräte müssen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorweisen können. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Verwendbarkeitsnachweis für bauordnungsrechtliche Anforderungen an diese Geräte, die nicht von der CE-Kennzeichnung erfaßt sind.

